Aufgabenfeld
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) sind kompetente Partner in allen Fragen des Vermessungswesens. Als beliehene Freiberufler hat der Staat ihnen hoheitliche Aufgaben übertragen. Sie sind privatrechtlich tätig und haben gleichzeitig eine behördliche Funktion. Durch die Beleihung sind sie befugt, hoheitliche Vermessungen im Kataster durchzuführen und Beurkundungen vorzunehmen. Diese besondere Verantwortung erfordert eine besondere Ausbildung. Damit bieten die ÖbVI fachkompetente Beratung in allen Grundstücks- und Vermessungsfragen.
Für den privaten Bauherrn:
Die ÖbVI beraten Sie in allen grundstücksrelevanten Fragen persönlich und begleiten Sie bei Ihrem Bauvorhaben.
Für Architekten, Planer, Bau- und Erschließungsträger
Die Entwicklung komplexer Bau- und Siedlungsvorhaben erfordert die enge Zusammenarbeit kompetenter Partner. ÖbVI verfügen über das notwendige Know-how und die Technik, um eine reibungslose Datenkoordinierung im Online-Dialog mit allen Beteiligten zu gewährleisten.
Für Städte, Gemeinden und kommunale Institutionen
Viele Gemeinden, Städte und Kommunen stehen vor der Aufgabe, unter steigendem Kostendruck wachsende Aufgabenbereiche zu erledigen. Die ÖbVI haben sich hier bereits vielfach als starker Partner aus der Privatwirtschaft bewährt. Unsere Vermessungsbüros sind moderne Dienstleistungsunternehmen. Sie arbeiten projektbezogen und entlasten so nachhaltig öffentliche Haushalte.
Für Grundstückseigentümer und Notare
Bei der Übertragung von Grundstücken oder Grundstücksteilen innerhalb der Familie oder an Dritte benötigen Sie für die Abwicklung Partner, denen Sie vertrauen können. ÖbVI sind vom Land beliehene Personen und stehen für eine unabhängige Beratung.
Für technische Verwaltungen
Komplexe und technisch anspruchsvolle öffentliche Projekte werden Spezialverwaltungen übertragen. Diese Maßnahmen müssen z.B. durch Ämter für Agrarstruktur, Straßenbauverwaltungen oder Staatshochbauämter unter Einsatz der Methoden des Projektmanagements termingerecht umgesetzt werden. ÖbVI sind dabei verlässliche Partner im Netzwerk der Projektbeteiligten.
Für die Erstellung von Sachverständigengutachten
Qualifizierte Gutachten dienen zur Bewertung von rechtlichen und technischen Sachverhalten. Als Sachverständige erstellen ÖbVI Gutachten in Grenz- und Grundstücksfragen. Mit ihrem Expertenwissen unterstützten sie Spezialisten aus unterschiedlichsten Fachgebieten. ÖbVI schaffen nicht nur die Planungsgrundlagen und setzen sie für eine schnelle Bebaubarkeit in der Örtlichkeit um. ÖbVI beraten bereits während der Voruntersuchungen. Sie liefern die erforderlichen Gutachten für sämtliche Wertanalysen, Kostenaufstellungen, An- und Verkaufspreise, Ablöse und Ausgleichsbeträge und Entschädigungsleistungen.
Quelle: BDVI-NRW